Gewissheit für den Krankheitsfall

Sollten Sie einmal so schwer erkranken, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern, müssen andere über den Fortgang Ihrer Behandlung entscheiden. Häufig kommt es dabei zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen behandelnden Ärzten und den Angehörigen. Mit einer Patientenverfügung können Sie das vermeiden.

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Ärzte, Pfleger und Bevollmächtigte müssen sich an die Verfügung halten.

Wir raten dazu, das Gespräch mit Ihrem Hausarzt zu suchen, bevor Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Es kann sich auch lohnen, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, denn für diese Verfügung müssen einige Vorschriften beachtet werden.

Nähere Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie auch auf der Webseite des BMJV.