Worauf Sie achten müssen

Tritt der Trauerfall bei Ihnen zu Hause ein, muss als Erstes ein Arzt verständigt werden. Können Sie weder Ihren Haus- noch sonst einen anderen Arzt erreichen, rufen Sie den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Nur ein Arzt kann den Tod des Angehörigen fest- und den Totenschein ausstellen. Verstirbt Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, einem Pflege- oder einem Seniorenheim, leitet das dortige Personal die ersten wichtigen Schritte ein und meldet sich dann bei Ihnen.

Nehmen Sie anschließend bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen Bestattungen Dohnke Tag und Nacht unter der Telefonnummer 039771 - 22 391, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir kümmern uns dann um die Überführung und klären mit Ihnen die nächsten Schritte ab.

Für das erste Gespräch benötigen wir einige Dokumente des Verstorbenen. Sollten Ihnen die Dokumente nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung.

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Eheurkunde oder Familienbuch
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)

Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie auch gerne Behördengänge, soweit uns das möglich ist, und kümmern uns um Abmeldungen:

  • Beschaffung des Totenscheins beim zuständigen Arzt
  • Erledigung der Sterbefallanzeige
  • Veranlassung der Beurkundung beim Standesamt und Beschaffung der Sterbeurkunden
  • Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung
  • Abmeldung bei der Krankenkasse (dafür benötigen wir die Versichertenkarte des Verstorbenen)
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung (dafür benötigen wir die Rentenversicherungsnummer)
  • Unterstützung bei der Beantragung von Witwen-/Witwerrenten
  • Abmeldung von weiteren Versicherungen
  • Kündigung von Mitgliedschaften und Abonnements
  • Besorgung von Dokumenten bei Konsulaten für internationale Überführungen

Auch wenn wir Ihnen viel abnehmen können, so gibt es dennoch einige Dinge, um die Sie sich im Trauerfall selbst kümmern müssen:

  • Wohnungskündigung
  • Abbestellen von Gas, Wasser, Strom etc.
  • Versorgung von Haustieren, Blumen und Pflanzen
  • Umbestellung der Post
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Abbestellung von Dienstleistungen (zum Beispiel Lebensmittellieferungen)
  • Änderung von Daueraufträgen bei Banken
  • Beantragung eines Erbscheins